26.04.2021

 

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland rechtsverbindlich verpflichtet, alle Betroffenen von Gewalt – so auch im Bereich „häusliche Gewalt“ zu schützen und entsprechende Hilfsangebote vorzuhalten. Nun steht eine bundesweite Regelung zur Debatte, die vor allem die Berater*innen an der Basis aufhorchen lässt.

Eine einzelfallabhängige Finanzierung nach SGB XII steht im Raum. Doch wie kann sich das auf die bestehende Infrastruktur im Beratungs- und Hilfenetz auswirken? Welche Betroffenen fallen möglicherweise durch das Raster? Wer entscheidet, ob eine Person es wert ist, Hilfe zu bekommen? Wird eine Trennung aus einer Gewaltbeziehung zum Luxus, den man sich leisten können muss?

Zu diesen und noch vielen anderen Fragen hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenschutzhäuser und Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern – in der unsere STARK-MACHEN-Einrichtungen aktiv vertreten sind - kritische Gedanken gemacht und Stellung genommen.

Wir fordern eine bundeseinheitliche Regelung – einzelfallunabhängig, auskömmlich, pauschal und bedarfsgerecht. Und zwar für ausnahmslos alle Betroffenen von häuslicher Gewalt.

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme.

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