Unter dem Titel "Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern" veröffentlichte die Leitstelle Frauen und Gleichstellung beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern die Ergebnisse einer Evaluation. Deren Fokus lag auf dem Beratungs- und Hilfenetz gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern. Erarbeitet wurde die Studie von ROSIS (Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis MV). Die folgenden Zitate haben wir der Studie entnommen.

 

Stichwort Hilfenetz

"Damit allen Gewaltbetroffenen zeitnah und in ausreichendem Umfang Schutz und Unterstützung zu teil werden können, müssen Kapazitäten von Frauenhäusern, Beratungsstellen und Trauma-Ambulanzen ausgebaut werden."

"Die stärkere Beteiligung aus den Bereichen Justiz, soziale Dienste/ Behörden und Gesundheit muss unbedingt angeregt werden."

Stichwort verbindliche Fortbildung

"...für die Justiz in den Bereichen Gefährdungseinschätzung, zum Thema Umgangs- und Sorgerecht in Verbindung mit Kinderschutz im Kontext häuslicher Gewalt und Opferrechte bei der Strafverfolgung."

Stichwort Betroffenen-Schutz

"Hier sollten ... Gerichte, Staatsanwälte und Jugendämter stärker einbezogen und in die Pflicht genommen werden, Gefährdungslagen und Schutzbedarfe in ihrer Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen."

Stichwort Familiengerichte

"Fortbildungen zu Traumafolgen und ambivalentem Verhalten Gewaltbetroffener sollten stärker bei Familiengerichten institutionalisiert werden. Dabei sollten auch verstärkt Kooperationen mit den Beratungsstellen in den Bereichen Gewaltschutz und Kinderschutz in Betracht gezogen werden."

Stichwort Opferschutz

"Dabei sollte geprüft werden, ob Videovernehmungen an allen Gerichtsstandorten möglich sind und wie deren Einsatz durch Fortbildungen zum Thema Opferschutz und Traumafolgen sowie ambivalentem Opferverhalten erhöht werden kann. Der Zugang zu Leistungen der Opferentschädigung sollte niedrigschwelliger gestaltet werden."

Stichwort Kinder als Mitbetroffene häuslicher Gewalt

"Angebote für den Schutz und die Unterstützung von Kindern/ Jugendlichen sollten regional zugänglich, klar institutionell zugeschnitten, finanziell für die besondere Aufgabe ausgestattet und an die Expertise der Gewaltschutzeinrichtungen angebunden sein. Ein gutes Praxisbeispiel stellen die Kinder- und Jugendberater*innen in den Interventionsstellen dar, deren Kapazitäten für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiter ausgebaut werden sollten."

Stichwort Täter*innenarbeit

"Die Arbeit mit Täter*innen wird als sehr wirksam eingeschätzt. Kapazitäten und Flächenabdeckung sind vor dem Hintergrund, dass das Angebot der Täter*innen und Gewaltberatung innerhalb des Beratungs- und Hilfenetzes bisher nur an drei Standorten verfügbar sind, nicht ausreichend."

Stichwort CORA

"Die Landeskoordinierungsstelle CORA ist bekannt und vernetzt... Hier ist langjährig gewachsene Expertise im Hinblick auf Fortbildung, Informationsvermittlung Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Beratungs- und Hilfenetzes vorhanden, welche erhalten und ausgebaut werden sollte."

 

Quelle: Richter, Lisa/ Schiemann, Sara (2024), Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern. Evaluation des Dritten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt unter dem Vorzeichen der Umsetzung der Istanbul-Konvention mit Schwerpunkt auf dem Beratungs- und Hilfenetz, Rostock: Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis e.V. (ROSIS), S. 149 - 154