Eine Psychosoziale Prozessbegleitung informiert und unterstützt während des gesamtem Strafverfahrens, von der Anzeige bis nach der Gerichtsverhandlung. Konkret kann eine Prozessbegleitung:   

  • über den Ablauf eines Strafverfahrens informieren, 
  • Fragen klären, über Belastungen sprechen und Sicherheit geben,
  • über Rechte und Pflichten aufklären,
  • begleiten zur Aussage bei der Polizei und zur Gerichtsverhandlung,
  • unterstützen von Eltern, Geschwistern und Vertrauenspersonen.

Psychosoziale Prozessbegleitung bietet:   

  • keine rechtliche Beratung
  • keine Gespräche über den Tathergang  
  • keine Therapie oder psychologische Beratung

 
Wer hat Anspruch?

Besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen haben einen rechtlichen Anspruch auf eine kostenfreie Psychosoziale Prozessbegleitung.

Besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen sind:   

  • Kinder- und Jugendliche als Betroffene von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten
  • Besonders belastete Erwachsene, die durch schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten betroffen sind
  • Erwachsene, die ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind
  • Angehörige von verletzen Zeuginnen und Zeugen, wenn diese besonders schutzbedürftig sind