Seit 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in der BRD. Hier sind einige Informationen für Sexdienstleister*innen. Die Informationen gelten nur für Mecklenburg Vorpommern bzw. Rostock.

 


Das Anmeldeverfahren des neuen ProstSchG ist wie eine Arbeitserlaubnis zu verstehen und ersetzt nicht deine bisherige Steuer- und/oder Gewerbeanmeldung. Deine Anmeldung als Prostituierte nach ProstSchG wird jedoch an das zuständige Finanzamt gemeldet.

Deine Anmeldung als Prostituierte kannst du an dem Ort durchführen, wo du am häufigsten arbeitest auch wenn es nicht dein Wohnort ist.

In Mecklenburg-Vorpommern ist Prostitution in Kommunen unter 15.000 Einwohner*innen verboten. Für diese Orte kannst du dich nicht anmelden und auch die Ausübung ist strafbar.

Namentlich "Prostitution" oder "Sexarbeit" als Gewerbe anzumelden, ist nicht möglich. Alternativ gibst du eine Tätigkeit als "Hostess",  "Masseurin" bzw. "Entspannungsmassage" an.

Du kannst dich bei Beratungsstellen und beim Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BeSD e.V.) über deine Rechte & Pflichten informieren.

 


Die Anmeldebehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung auf  www.lagus.mv-regierung.de/Prostituiertenschutzgesetz/.

Anmeldung und Beratung Pro*SABI
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 58859355
Mobil:    0171.1762120
E-Mail: proSABI

Melde dich einfach telefonisch und vereinbare einen Anmeldetermin.
 

Bei Fragen zur Anmeldung kannst du dich an SeLA wenden.

 


Der erste Schritt ist die Gesundheitsberatung. Bei dem Gespräch erhältst du Informationen zu Hygiene und Gesundheit. Es findet KEINE Untersuchung statt. Die Gesundheitsberatung gilt für 1 Jahr. Wenn du unter 21 Jahre alt bist, ist sie 6 Monate gültig. In MV ist die Gesundheitsberatung gebührenfrei.

Im Landesamt für Gesundheit und Soziales, Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock kannst du beide Beratungen (Gesundheits- und Anmeldeberatung) in einem Termin wahrnehmen

Für die Gesundheitsberatung musst du einen Termin vereinbaren. Informiere dich auch über mögliche Termine in Schwerin oder Neubrandenburg.

Anmeldung und Beratung Pro*SABI

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 58859355
Mobil:    0171 1762120
E-Mail: proSABI

Melde dich einfach telefonisch und vereinbare einen Anmeldetermin.

 

Kostenfreie und anonyme Beratung bekommst du im Gesundheitsamt Rostock (Keine Gesundheitsberatung nach ProstSchG).


Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten (STI) und HIV/AIDS

Paulstr. 22

18055 Rostock

Montag 10:00 - 16:00 Uhr (mit Terminvergabe)S

Donnerstag 09.00-12.00  und 13.00 -15.30 Uhr (offene Sprechstunde)



Fon: 0381 381 5313

 


Mit der Bescheinigung der Gesundheitsberatung kannst du dich anmelden: (Nach 3 Monaten verfällt die Bescheinigung deiner Gesundheitsberatung. Achte darauf, dich zeitnah anzumelden.) Die Anmeldung in MV ist gebührenfrei.

Im Landesamt für Gesundheit und Soziales, Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock kannst du beide Beratungen in einem Termin wahrnehmen.


Anmeldung und Beratung Pro*SABI

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 58859355
Mobil:    0171 1762120
E-Mail: proSABI

Melde dich einfach telefonisch und vereinbare einen Anmeldetermin.

Informiere dich auch über Anmeldetermine in Schwerin und Neubrandenburg.
 

Was brauchst du für die Anmeldung?   

  • 1 Foto/Lichtbild
  • Reisepass oder Personalausweis


Welche Angaben musst du machen?   

  • Vor- und Nachnamen,
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Deutschland oder Zustellanschrift (denk daran, dass dich die Post über diese Adresse erreichen muss)
  • Bundesländer oder Städte, in denen du arbeitest. Wenn du also an mehreren Orten in Deutschland arbeitest, musst du alle angeben.


Bist du unter 21 Jahre alt, gilt die Anmeldebescheinigung für 1 Jahr. Bist du über 21 Jahre, gilt sie für 2 Jahre. Sie muss regelmäßig erneuert werden.

Du hast die Möglichkeit bei der Anmeldung, zusätzlich zur Anmeldebescheinigung mit deinem Namen, eine so genannte Alias-Anmeldebescheinigung zu erhalten. Dort kannst du deinen realen Namen durch einen Phantasienamen ersetzen. Dein Alias-Name kann von dir frei gewählt werden und muss keinen Hinweis auf dein Geschlecht geben. Alle anderen Angaben (Geburtsdatum, Foto etc.), die auf der Aliasbescheinigung stehen, bleiben gleich.

Personenbezogene Daten über Prostituierte dürfen nicht an nichtöffentliche Stellen weitergegeben werden. Bei der Anmeldung werden jedoch deine Daten an das Finanzamt weitergeleitet.

 


Gib deine Anmeldung NICHT aus der Hand!

Deine Vermieter*innen sind verpflichtet, die Anmeldung zu kontrollieren. Ohne Anmeldung darfst du kein/e Wohnung/Zimmer anmieten. Deine Vermieter*innen dürfen sich die Daten notieren oder eine Kopie deiner Anmeldung machen. Das Original bleibt aber immer bei dir. Du bist NICHT verpflichtet, deinen Kund*innen die Anmeldung zu zeigen.

Wenn du dich nicht anmeldest und erwischt wirst, können Geldbußen bis 1.000 € festgesetzt werden.
 

Kondompflicht

Mit dem neuen Gesetz tritt eine Kondompflicht in Kraft, die für alle Arten von Sex gilt. Auch für Oralverkehr. Beachte dies bitte auch in deinen Werbeanzeigen und bei telefonischen Auskünften. Weise auch deine Kund*innen auf die Kondompflicht hin. Deine Kund*innen haben dafür zu sorgen, dass ein Kondom verwendet wird.
 

 


SeLA als Beratungsangebot für Menschen in der Sexarbeit unterstützt dich parteilich beim Anmeldeverfahren. Nimm Kontakt zu uns auf.

Fon: 0172.7508015

Mail: SeLA(at)stark-machen(dot)de