11.April 2024

 

Das Hilfenetz gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in M-V ist hochqualifiziert, aber personell und finanziell völlig unzureichend ausgestattet. Das ist eine der zentralen Aussagen der Evaluation, also der wissenschaftlichen Auswertung der Ergebnisse des dritten Landesaktionsplanes gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in M-V.

 

Die Landesregierung hat seitens des Justizministeriums angekündigt, die Evaluation nun auszuwerten und bis 2026 einen Maßnahmeplan zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen vorzulegen. Das sind noch zwei Jahre - eine Zeit, die die Mitarbeitenden des Hilfenetzes in M-V nicht haben. Schon bei der Vorstellung der Evaluation forderte STARK MACHEN e.V. neben anderen Vertreter*innen des Hilfenetzes konkrete finanzielle Zusagen, um die Überlastung des Hilfenetzes jetzt stoppen zu können. Denn jede von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffene Person, die um Unterstützung bittet, soll und muss diese auch bekommen können - das ist der Auftrag des Hilfenetzes und gesellschaftliche Verantwortung. 

 

Immer wieder wird im Abschlussbericht die Expertise der Gewaltschutzeinrichtungen hervorgehoben. Es wird angeregt, diese Expertise in Gerichten, Jugendämtern und anderen Sozialbehörden zu nutzen, um Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt den größtmöglichen Schutz und die größtmögliche Unterstützung zu gewähren. Damit allen Gewaltbetroffenen zeitnah und in ausreichendem Maße Unterstützung zuteil wird, empfiehlt die Evaluation der Landesregierung desn Ausbau von Kapazitäten von Frauenhäusern, Beratungsstellen und Trauma-Ambulanzen. Dabei sollen Barrieren reduziert werden und dafür die benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Es werden verbindliche, systematische Fortbildungsangebote für die Justiz vorgeschlagen - vor allem zu den Bereichen Gefährdungseinschätzung, Umgangs- und Sorgerecht oder Opferrecht/ Opferschutz. Die Arbeit mit Täter*innen schätzt der Bericht als sehr wirksam ein. Räumt aber ein, dass Kapazitäten und Flächenabdeckung nicht ausreichend sind. Bisher arbeiten Angebote zur Täter*innen- und Gewaltberatung nur an drei Standorten - Güstrow, Greifswald und Stralsund.

 

Kritiisiert wurden auch die räumlichen Rahmenbedingungen und die Ausstattung von Gewaltschutzeinrichtungen. Rückzugsmöglichkeiten, Privatsphäre und altersgerechte Beschäftigung sollten vorhanden sein und geachtet werden. In der Mittelbemessung müssten regionale Mietspiegel berücksichtigt werden.

 

Da gewaltbetroffene Menschen oft vielfach gesundheitliche und therapeutische Versorgung benötigen, braucht es auch den Blick auf gelingende Weitervermittlungen und Anschlusshilfen. Rechtsberatungen, Sprachmittlung bis hin zu Pflege- und Asssistenzleistungen gehören dazu.

 

Auch der Landesfrauenrat M-V fordert ins seiner PM vom 12. April: Landesstrategie Istanbul-Konvention: Sofortmaßnahmen müssen oberste Priorität haben.

 

Und hier die PM des Justizministeriums, das leider den Bedarf und die Forderungen aus dem Hilfenetz M-V negieren.

 

 

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