25.06.2025
Die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Rostock protestiert auf das Schärfste gegen die faktische Entscheidung der Bundesregierung, den Fonds Sexueller Missbrauch rückwirkend zum 19. März 2025 zu schließen. Dieser Sparkurs und politische Willkür auf Kosten Betroffener von sexualisierter Gewalt. Durch eine solche Vorgehensweise wird das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit politischen Handels nachhaltig erschüttert. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, diese Entscheidung sofort zurückzunehmen und den Fonds Sexueller Missbrauch als wichtiges und essentielles Unterstützungsinstrument für Betroffene anzuerkennen und entsprechend auszustatten!
Seit 2013 gibt es den Fonds Sexueller Missbrauch, der vielen Betroffenen von sexuali-
sierter Gewalt in Kindheit und Jugend einen niedrigschwelligen Zugang zu individuellen Unterstützungsleistungen ermöglicht hat. Ein Beispiel ist die Kostenübernahme für therapeutische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Die Einrichtung des Fonds bedeutete für Betroffene auch eine Anerkennung ihres Leids und eine längst fällige Übernahme von Verantwortung durch den Staat. Mecklenburg-Vorpommern zahlte als erstes Bundesland gleich zur Einrichtung des Fonds 1,03 Millionen Euro in den Fond ein, der Bund beteiligte sich mit 50 Millionen Euro. Später folgten die Bundesländer Bayern und Hessen.
Seit Januar 2025 mussten wir erleben, wie die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Leistungen des Fonds schrittweise so verändert wurden, dass es für Betroffene zunehmend schwerer, teilweise sogar unmöglich gemacht wurde, bewilligte Leistungen tatsächlich auch abrufen zu können. Im gleichen Atemzug wurde die Abwicklung des Fonds bis zum 31.12.2028 beschlossen. Erstanträge durften nur noch bis 31.08.2025 gestellt werden.
Schon dies an sich ist eine fatale Nachricht für Betroffene. Aber damit nicht genug: Am Abend des 24.06. wurden wir als Fachberatungsstelle davon in Kenntnis gesetzt, dass der Fonds rückwirkend zum 19.03.25 geschlossen wird, d.h. danach eingegangene Anträge finden keine Berücksichtigung mehr. Die verfügbaren Haushaltsmittel des Bundes seien erschöpft (Quelle: https://www.fonds-missbrauch.de/aktuelles/aktuell/aenderungen-beim-ehs)
Diese Entwicklung macht uns fassungslos und wütend, aber wir nehmen diese Entscheidung nicht hin. Wir fordern eine uneingeschränkte Weiterführung des Fonds sexueller Missbrauch bis zur Schaffung eines unbürokratischen, gesetzlich fixierten Äquivalents, dass es den Betroffenen sexualisierter Gewalt ermöglicht, die Folgen der erlebten Gewalt zu mindern.