18.03.2021

Die Istanbul-Konvention - das ist das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". Am 1. Februar 2018 ist die rechtsverbindliche Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Doch die Bilanz ist ernüchternd. "Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens

fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen." schreibt das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) heute in einer Pressemitteilung. "Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft." Unser Verein ist durch CORA, die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in MV, im BIK vertreten. Das Bündnis aus verschiedensten NGO, die in der Antigewaltarbeit aktiv sind, analysiert in seinem 189 Seiten langen Alternativbericht, was bisher in Deutschland passiert is . Außerdem werden dringend notwendige Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention empfohlen. So wird die Bunderegierung aufgefordert deutlich zu machen, welche Programme sich an angewaltbetroffene Mädchen richten und eine Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen für Gleichstellung und für Kinder- und Jugendpolitik zu etablieren, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Die besonderen Bedarfe von geflüchteten Frauen, Frauen mit Behinderungen, LBTI* und Mädchen seien zu berücksichtigen und "die deutsche Asylpolitik geschlechter- und traumasensibel sowie rassismuskritisch" zu gestalten. Statt auf Einzelmaßnahmen werde eine bundesweite, länder- und ressortübergreifende Gesamtstrategie benötigt. Im Mittelpunkt müssten die Rechte der Opfer stehen. Dazu sei eine Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Behörden, Einrichtungen und Organisationen notwendig. Die ist bisher kaum gegeben, da die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt Ländersache und sehr unterschiedlich geregelt und finanziert wird. Weitere Informationen finden Sie auf www.buendnis-istanbul-konvention.de.

 

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