11.06.2021

 

In M-V dürfen seit Freitag dem 11.6.2021 Sexarbeiter*innen wieder legal ihrer Tätigkeit nachgehen.

Das seit März 2020 geschlossene Prostitutionsgewerbe, also auch die Betriebsstätten wie Modellwohnungen, Laufhäuser und erotische Massagen öffnen unter Auflagen mit der Änderung der Verordnung der Landesregierung vom 23.4.2021 am 11.6.2021.

 

Die Auflagen gelten für alle Sexarbeiter*innen. Ab sofort gilt für die Inanspruchnahme der Dienstleistung Maskenpflicht, ein zertifizierter negativer Schnelltest oder ein Impfnachweis/Bescheinung über Geneseung. Zudem müssen vollständige Kontaktdaten müssen abgegeben werden. Diese sind von Betreiber*innen der Arbeitsstätten 4 Wochen aufzubewahren im Falle einer notwendigen Verfolgung. Auch Privat-, Haus- und Hotelbesuche durch Soloselbstständige Sexarbeiter*innen sind mit einem persönlichen Hygiene- und Sicherheitskonzept erlaubt. Für die Kontaktdatenerhebung kann auch die LUCA-App genutzt werden.

 

Auflagen unter https://www.regierung-mv.de

 

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