29.05.2020

Bewährungsstrafe nach Prozess um Vergewaltigung in Rostock.


Im Prozess um die Vergewaltigung eines zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Mädchens in Rostock hat das Landgericht Rostock am Montag, d. 25.05.2020 das Urteil gesprochen und den Täter zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt. "Die Kammer erkannte einen minderschweren Fall.", heißt es im Nordkurier-Artikel. Der Angeklagte "ist bereits einschlägig vorbestraft und hatte im September 2014 gegenüber seiner damaligen Freundin einen besonders schweren sexuellen Missbrauch begangen" heißt es weiter.

Ein Urteil, was fassungslos macht und die falschen Signale an Täter*innen und vor allem Betroffene von sexualisierter Gewalt sendet.

Die seit Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretene und rechtsbindende "Istanbul-Konvention" zählt in Artikel 46 als Strafschärfungsgründe unter anderem, wenn eine Straftat "gegen ein Kind oder in dessen Gegenwart begangen" wurde und wenn der Täter beziehungsweise die Täterin "bereits wegen ähnlicher Strafen verurteilt worden" ist.

In der Präambel des Abkommens wurde "mit großer Sorge feststellend" niedergeschrieben,

"dass Frauen und Mädchen häufig schweren Formen von Gewalt wie häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, Vergewaltigung, Zwangsverheiratung, im Namen der sogenannten "Ehre" begangener Verbrechen und Genitalverstümmelung ausgesetzt sind, die eine schwere Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie ein Haupthindernis für das Erreichen der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellen."

 
Die Istanbul-Konvention muss endlich vollständig umgesetzt und angewendet werden! Sexualisierte Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung und muss gesamtgesellschaftlich bekämpft werden!

Die Fachberatungsstelle Rostock hat erst kürzlich den Artikel "Kinder müssen geschützt werden!" veröffentlicht, weil die Zahl der angezeigten Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern deutlich angestiegen ist.

Auf Initiative der Sozialministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Stefanie Drese, haben sich die Jugend- und Familienminister*innen der Bundesländer für einen besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ausgesprochen und fordern "die gesetzgeberischen Bestrebungen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie zu intensivieren", so die Pressemitteilung am 29.05.2020.

 

Beratung und Unterstützung erhalten Betroffene von sexualisierter Gewalt, Unterstützer*innen sowie Fachkräfte in M-V bei den Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt.

Telefonische Beratung sowie E-Mail-Beratung können Sie außerdem über das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch unter: 0800 - 22 55 530 erhalten.

Täglich rund um die Uhr erreichbar ist die kostenfreie Hotline des Bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" unter: 08000 - 116 016.

Jugendliche können zudem die Online- & Telefonberatung von Save me online nutzen.

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